Gemäß der Resolution 0107427 aus dem Jahr 2026 kann die ADRES direkte Überweisungen von Maximalbudgetmitteln an EPS und Kliniken vornehmen, ohne dass eine vorherige Rechnungsstellung erforderlich ist.
Durch die von der ADRES erlassene Resolution 0107427 aus dem Jahr 2026 ist es der Behörde möglich, Maximalbudgetmittel an Kliniken und EPS zu überweisen, ohne dass eine vorherige Rechnungsstellung erforderlich ist. Maximalbudgets fungieren als zusätzlicher und ergänzender Ressourcenpool für Leistungen, die nicht durch die UPC abgedeckt sind.
Unter der neuen Resolution können Mittel auch dann überwiesen werden, wenn die Unterlagen nicht vorab eingereicht wurden. Die dokumentarische Prüfung wird auf eine Phase nach der Auszahlung verlagert.
Félix León Martínez, Direktor der ADRES, wies darauf hin, dass die EPS detaillierte Informationen zu den Überweisungen melden müssen, damit diese durchgeführt werden können.