Die Bundesstrafkammer für Kassation bestätigte mehrheitlich, dass Cristina Kirchner während ihres Hausarrests weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und Besuchskontrollen unterliegen muss.
Die Richter Gustavo Hornos und Diego G. Barroetaveña wiesen die Berufung der Verteidigung ab. Sie erachteten die Maßnahmen als angemessen, um die Einhaltung des Urteils zu gewährleisten. Richter Mariano Borinsky stimmte dagegen. Er schlug vor, der Berufung stattzugeben, die Fußfessel sowie die Besuchsbeschränkungen aufzuheben und lediglich die Verpflichtung beizubehalten, die Nachbarschaft nicht zu stören. Die Mehrheitsentscheidung hält an dem vom Bundesstrafgericht Nr. 2 festgelegten Regime fest. Dies beinhaltet eine vorherige Genehmigung für Besuche sowie eine elektronische Überwachung.