Die Zentralregierung hat den Obersten Gerichtshof darüber informiert, dass sie ein Bündel an Maßnahmen prüft, darunter vorübergehende Belastungssperren für verdächtige Konten, um Betrugsmaschen bei sogenannten digitalen Festnahmen zu bekämpfen. Ein vom Generalstaatsanwalt R. Venkataramani vorgelegter Statusbericht beschreibt die Ergebnisse der dritten Sitzung des interministeriellen Ausschusses (IDC).
Die Zentralregierung hat dem Obersten Gerichtshof einen Statusbericht zu den Maßnahmen gegen Betrugsmaschen bei digitalen Festnahmen vorgelegt. Der Bericht unterstützt den von der Reserve Bank of India vorgeschlagenen Rahmen für Standardbetriebsverfahren (SOP), der unter anderem vorübergehende Belastungssperren für verdächtige Konten oder Beträge vorsieht, um Geldwäscheaktivitäten und cybergestützte Betrugsfälle zu verhindern. Er fordert das Gericht auf, diesem Rahmen zuzustimmen.
Der von Generalstaatsanwalt R. Venkataramani vorgelegte Bericht hält fest, dass die dritte Sitzung des interministeriellen Ausschusses (IDC) am 12. März unter dem Vorsitz des Sondersekretärs für Innere Sicherheit des Innenministeriums stattfand. An den Diskussionen waren große Telekommunikationsanbieter sowie WhatsApp beteiligt.
Das Ministerium für Telekommunikation wurde aufgefordert, die Notifizierung der Telekommunikationsregeln zur Benutzeridentifizierung sowie der zugehörigen Autorisierungsregeln zu beschleunigen, um das biometrische Identitätsprüfungssystem (BIVS) innerhalb von drei Monaten einzuführen. Ein nationales System zur Überwachung der SIM-Ausgabe über alle Betreiber hinweg soll innerhalb der darauffolgenden sechs Monate eingerichtet werden, sodass die BIVS-basierte betreiberübergreifende SIM-Überwachung vor Dezember 2026 betriebsbereit ist.
Die Sitzung behandelte zudem die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht von Telekommunikationsanbietern (TSPs) für die Einhaltung durch Verkaufsstellen, die Verbesserung von KI-gestützten Betrugserkennungs- und Überwachungssystemen, einschließlich Analysen zu verdächtigen Anrufmustern und SIM-Nutzung, sowie die Prüfung der Durchführbarkeit einer Verkürzung der Sperrfrist für verdächtige SIM-Karten auf 2-3 Stunden unter Beibehaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen.