Erstmals erlaubt die kubanische Regierung Privatpersonen, Devisenkonten zu halten und damit Transaktionen durchzuführen. Diese Maßnahme als Teil eines Gesetzespakets legt einen 80-prozentigen Retentionkoeffizienten für bestimmte Deviseneinkommen fest, die an die Zentralbank abgeführt werden müssen. Ziel ist die Steigerung der Deviseneinnahmen und die Ermöglichung legaler Importe.
Die kubanische Regierung hat einen neuen Mechanismus zur Verwaltung von Devisen eingeführt, veröffentlicht am Donnerstag im Amtsblatt. Dieses Paket umfasst ein Dekret-Gesetz und drei Verordnungen, die alle wirtschaftlichen Akteure betreffen, seien sie staatlich, privat, kooperativ, national oder ausländisch. Die Initiative verfolgt eine partielle Dollarisierung, bis der kubanische Peso als einziges gesetzliches Zahlungsmittel wiederhergestellt werden kann. Private Unternehmen und Selbstständige können ihre Deviseneinnahmen zur Importierung von Rohstoffen nutzen, müssen jedoch 20 % des Guthabens an die Zentralbank zum offiziellen Wechselkurs abführen, der unter den informellen Marktwerten liegt. Ein 80-prozentiger Retentionkoeffizient gilt für Einnahmen aus Exporten, E-Commerce mit Auslandszahlungen, Verkäufen an Nutzer und Konzessionäre der Mariel Special Development Zone (ZEDM), Auslandsinvestitionsformen und für Devisenhandel autorisierten Einheiten. Für andere legale Quellen gemäß Artikel 5 ist eine 100-prozentige Retention erlaubt. Die einbehaltenen Devisen können am Devisenmarkt verkauft oder für genehmigte Zahlungen verwendet werden, um produktive Verknüpfungen und Importsubstitution zu fördern. Die Regelung berücksichtigt langjährige Forderungen des Privatsektors nach einem legalen Devisenmarkt, der zuvor zu Parallelhandel führte und Unternehmen bei Inspektionen Lizenzrückzugsrisiken aussetzte. Devisenkonten sind nun für Privatpersonen zugelassen, was direkte Importzahlungen ohne Devisenwechsel ermöglicht. Das ACAD-System führt Kaufautorisierungen für Devisen bei der Zentralbank ein, die verfügbare nationale Währung und nicht übertragbare Genehmigungen erfordern. Inländische Transaktionen erfolgen hauptsächlich in Pesos, mit Ausnahmen für ZEDM-Operationen, Großhandel-Einzelhandel in Devisen und gegenseitig vereinbarte Devisenzahlungen zwischen Exporteuren und inländischen Lieferanten. Ausländische Investoren erheben und zahlen in Fremdwährungen und können inland beides nutzen. Privatpersonen müssen in Pesos handeln, können aber Fremdwährungszahlungen von Kunden erhalten und in Pesos umwandeln. Als Exporteure oder Importsubstitutionshersteller anerkannte Landwirtschaftsbetriebe erhalten Einnahmen auf Devisenkonten. Dieser Ansatz könnte dem Staat helfen, die Kontrolle über zuvor illegale Devisenströme zurückzugewinnen und Zahlungen für essenzielle Güter wie Treibstoff zu erleichtern.