Das Regionale Wahlgericht von São Paulo hat den Bürgermeister von Barueri, José Roberto Piteri, und seine Vizebürgermeisterin Cláudia Aparecida Afonso Marques wegen unzulässiger Nutzung von Kommunikationsmitteln bei den Wahlen 2024 ihres Amtes enthoben. Die 4:3-Entscheidung verbietet ihnen und dem Ex-Bürgermeister Rubens Furlan für acht Jahre Kandidaturen. Die Verteidigung will beim Obersten Wahlgericht Revision einlegen und ist zuversichtlich, das Urteil zu kippen.
Das TRE-SP ordnete die Absetzung am Mittwoch, 17. Dezember 2025, im Rahmen eines gerichtlichen Wahluntersuchungsverfahrens an, das von der Koalition Aqui tem Barueri eingereicht wurde und Parteien wie União Brasil, PL und PSD umfasst. Die Klage behauptete, dass Social-Media-Beiträge, die vom Ex-Bürgermeister Rubens Furlan beworben wurden, Piteris Image aufwerteten und den Konkurrenten Gil Arantes angriffen, der die Stichwahl mit 56,48 % der Stimmen gegen 43,52 % für Piteri gewann.
Der Fall wurde zunächst in erster Instanz abgewiesen, doch das TRE hob dies im April auf und bewertete die Boosts als missbräuchlich wegen der hohen Ausgaben von rund 500.000 R$, die über das hinausgingen, was Furlan für den Wahlkampf aufbringen konnte. Eine weitere Revision durch Piteris Team drehte die Entscheidung erneut um, mit dem Hinweis, dass die Anzeigen den gesamten Bundesstaat São Paulo erreichten und somit Zweifel am lokalen Einfluss in Barueri entstanden.
Die jüngste Umkehrung erfolgte nach einem neuen Einspruch der Oppositionskoalition; das vollständige Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Die Kanzlei Toscano, die Piteri, seine Vize und Furlan vertritt, teilte der Folha mit, beim TSE Revision einzulegen und zuversichtlich zu sein, gestützt auf eine einstweilige Anordnung des Justizministers Kassio Nunes Marques, die die Absetzung im Mai aussetzte bis zum endgültigen Urteil. Alle bleiben bis zur Entscheidung des Höchstgerichts im Amt.
Diese Wendung fügt dem Wahlstreit in Barueri im Alphaville-Viertel des Großraums São Paulo ein weiteres Kapitel hinzu und unterstreicht Bedenken zur Nutzung sozialer Medien in Wahlkämpfen.