Der Oberste Wahlgerichtshof (TSE) veröffentlichte am Montag (19) seinen ersten Vorschlag für Regeln zur Wahlwerbung bei den Wahlen 2026, ohne die Normen zur Künstlichen Intelligenz trotz der technologischen Entwicklung seit der Wahl 2024 zu erweitern. Der Vorschlag beschränkt die Entfernung von Social-Media-Profilen auf nachgewiesene Fake-User oder Straftaten. Der Text wird öffentlichen Debatten unterzogen, mit Vorschlägen bis zum 30. Januar und Anhörungen im Februar, vor der Plenarabstimmung.
Der TSE legte seinen ersten Entwurf zur Regelung der Wahlwerbung für die Wahlen 2026 vor und behielt die Verbote von 2024 gegen Deepfakes, manipulierte Inhalte zur Verbreitung falscher Tatsachen und den Einsatz von Robotern zur Kontaktaufnahme mit Wählern bei. Er bewahrt auch die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Trotz Bedenken hinsichtlich hyperrealistischer Videos, die Wähler täuschen könnten, halten einige Minister die aktuellen Regeln für ausreichend, während andere Updates zur Bewältigung technologischer Fortschritte fordern. nnDer Vorschlag führt Einschränkungen bei der Entfernung von Social-Media-Profilen ein, die nur bei nachgewiesenen Fake-Usern wie Bots oder Profilen nicht existierender Personen oder bei Straftaten erlaubt sind. Dies soll Freiheit der Meinungsäußerung und Rechtssicherheit ausbalancieren, so Wahlrechtler Francisco Almeida Prado Filho: „Es macht Sinn, dass Profilentfernungen nur in Ausnahmefällen erfolgen“. nnExperten kritisieren den Ansatz jedoch. Francisco Brito Cruz, Rechtsprofessor am IDP, warnt, dass die Beschränkung die Entfernung von Profilen mit irregulärer Werbung wie Klatsch oder Wettkonten verhindern könnte. Bruno Bioni von Data Privacy Brasil hält den Vorschlag für zu zaghaft und schlägt Pflichten für KI-Anbieterfirmen vor, über Social Networks hinaus. Paloma Rocillo vom Iris Institute weist auf fehlenden Fortschritt bei Transparenz und Aufsicht hin, inmitten fehlender genehmigter Kongressgesetze zum Thema. nnDer Prozess umfasst Vorschläge von 19. bis 30. Januar, öffentliche Anhörungen vom 3. bis 5. Februar zu Themen wie Werbung und Wahlverstößen unter Leitung von Minister Kassio Nunes Marques. Eine mögliche Verbesserung ist die Vereinfachung von Beschwerden und Interaktionen mit Big Techs, beeinflusst durch das Urteil des STF zum Zivilrahmen für das Internet.