Der Expertenbewertungsausschuss des Umweltministeriums der Union hat eine Ausnahme von der Mindesttiefen-Anforderung für Projekte zur unterirdischen Kohlevergasung (UCG) abgelehnt und Umweltauswirkungen als Grund genannt. Das Kohleministerium hatte eine Lockerung der Tiefenbedingung von >300 m für das Forschungs- und Entwicklungs-UCG-Pilotprojekt im Kasta (West)-Block der Eastern Coalfields Limited (ECL) in Jharkhand beantragt. Der Ausschuss betonte die Heterogenität indischer Bedingungen und berief sich auf das Vorsorgeprinzip, wobei er direkte Vergleiche mit internationalen Präzedenzfällen ablehnte.
Der Expertenbewertungsausschuss (EAC) des Umweltministeriums der Union lehnte den Antrag des Kohleministeriums auf Befreiung von der Mindesttiefenbedingung (>300 Meter) für Projekte zur unterirdischen Kohlevergasung in seiner Sitzung am 23. Februar ab. Dieses Urteil betrifft das Forschungs- und Entwicklungs-UCG-Pilotprojekt im Kasta (West)-Block der Eastern Coalfields Limited (ECL) in Jharkhand. Der Kohleministerium berief sich auf 36 Pilotstudien in neun Ländern, um seinen Antrag zu unterstützen, und hob die Podzemgaz-UCG-Station in Usbekistan hervor, die seit 1961 in Tiefen von etwa 150-200 Metern betrieben wird und Synthesegas produziert. Der Ausschuss merkte jedoch an, dass kritische Parameter, die die Umweltsicherheit bei UCG bestimmen, in indischen Kohlefeldern erheblich variieren und nicht direkt mit globalen Projekten vergleichbar sind. Der Ausschuss erklärte: „Angesichts der Heterogenität indischer Bedingungen und der Variabilität in hydrogeologischen und geomechanischen Gegebenheiten von Region zu Region können internationale Präzedenzfälle nicht als direkt vergleichbare Benchmarks behandelt werden. Im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit langfristiger Umweltschutzmaßnahmen kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass keine Befreiung von dem vorgeschriebenen Mindesttiefenkriterium von 300 Metern gewährt werden kann.“ Das Thema wurde zuvor in der Sitzung des EAC am 1. September 2025 besprochen, wo es eine Befreiung von der vorherigen Umweltfreigabe für Pilotmaßstab-UCG-Projekte ohne kommerzielle Produktion empfahl, unter Vorbehalt von Schutzmaßnahmen wie Mindestbetriebstiefe >300 Meter, Maßnahmen zum Schutz der Aquifer, Grundwassermonitoring und Einreichung von Umwelt- und geomechanischen Bewertungen. Zu den Schlüsselparametern, die der EAC berücksichtigt, gehören die Tiefe zum Grundwasserspiegel und sein Bereich sowie die Permeabilität und hydraulische Leitfähigkeit der Schichten, die den Aquifer vom Kohleflöz trennen, die entscheidend für die Verhinderung potenzieller Grundwasserkontamination sind. Kohlevergasung bleibt ein zentraler Fokus der Regierung, um Indiens umfangreiche Kohlevorkommen effizient und nachhaltig zu nutzen. Die Coal Gasification Mission, die 2020 gestartet wurde, zielt auf 100 Millionen Tonnen bis 2030 ab. Indiens Kohlevorkommen werden auf 378 Milliarden Tonnen geschätzt, davon etwa 199 Milliarden Tonnen nachgewiesen, und derzeit werden rund 80 % in Wärmekraftwerken verwendet. Kohlevergasung ist ein thermochemischer Prozess, der Kohle in Synthesegas umwandelt, das aus Kohlenmonoxid und Wasserstoff besteht. Der Aufbau einer Kohlevergasungsanlage ist kapitalintensiv und erfordert mindestens 48 Monate.