Regierung erläutert Gründe für Beleidigungsklauseln gegen Präsident und Institutionen im neuen Strafgesetzbuch

Die Regierung hat die Gründe für die Schaffung von Klauseln zu Beleidigungen gegen den Präsidenten, Vizepräsidenten und staatliche Institutionen im neuen Strafgesetzbuch (KUHP) erklärt. Vize-Justizminister Edward Omar Sharif Hiariej erklärte, dass diese Bestimmungen auf einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2006 begrenzt sind. Die Regeln gelten nur als Antragsdelikte von relevanten Führungskräften.

Die indonesische Regierung hat die Begründung für die Einführung von Klauseln zu Angriffen auf die Ehre oder Würde des Präsidenten und/oder Vizepräsidenten sowie Beleidigungen staatlicher Institutionen im Gesetz Nr. 1 von 2023 über das Strafgesetzbuch (KUHP) offenlegt. Diese Erklärung gab Vize-Justiz- und Menschenrechtsminister Edward Omar Sharif Hiariej, allgemein bekannt als Eddy, bei einer Pressekonferenz im Gebäude des Justiz- und Menschenrechtsministeriums in Jakarta am Montag ab.

Eddy erläuterte, dass ein zentraler Aspekt das Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 013-022/PUU-IV/2006 zu den §§ 134 und 136 bis im alten KUHP ist. Dieses Urteil hob diese Paragraphen aufgrund eines Falls mit einem Jaguar-Auto auf, da die alten Bestimmungen es jedem erlaubten, Beleidigungsklagen einzureichen, anstatt sie auf Antragsdelikte zu beschränken.

"Es gab also ein MK-Urteil von 2006. Wenn Sie sich erinnern, es war die Jaguar-Auto-Sache. Die §§ 134 und 136 bis wurden vor dem Verfassungsgericht geprüft, und das MK hob sie auf", sagte Eddy.

Auf Basis dieses Urteils schufen Regierung und DPR neue, begrenzte Beleidigungsklauseln für staatliche Institutionen. Im neuen KUHP können nur Präsident, Vizepräsident und Leiter von MPR RI, DPD RI, DPR RI, Oberstem Gericht und Verfassungsgericht Anträge stellen. "Basierend auf den Überlegungen des Verfassungsgerichts schufen Regierung und DPR Beleidigungsklauseln für staatliche Institutionen. Aber wir haben sie begrenzt", fügte er hinzu.

§ 218 des neuen KUHP sieht eine Strafe für jeden vor, der öffentlich die Ehre des Präsidenten oder Vizepräsidenten angreift, mit Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe der Kategorie IV. Der zweite Absatz schließt Handlungen aus, die im öffentlichen Interesse oder zur Selbstverteidigung erfolgen. § 240 regelt meanwhile Beleidigungen bestimmter staatlicher Institutionen, ebenfalls als Antragsdelikte.

"Es ist also sehr begrenzt und ein Antragsdelikt. Bei Antragsdelikten muss der Antragsteller der Leiter der Institution sein", klärte Eddy. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Würde hoher Beamter zu schützen, ohne willkürliche Anträge zu ermöglichen.

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