Der Prozess der Ernennung von Adies Kadir als Kandidat für einen Richterposten am Verfassungsgericht (MK) durch das indonesische DPR wurde als konform mit rechtlichen und verfassungsrechtlichen Standards bewertet. Verfassungsrechtsexperten bestätigen, dass der Mechanismus klar in der Verfassung von 1945 festgelegt ist. Der Wechsel von Inosentius Samsul zu Adies Kadir ist ebenfalls rechtlich gerechtfertigt.
Jakarta, VIVA – Die Ernennung von Adies Kadir als Kandidat für einen Richterposten am Verfassungsgericht (MK), nominiert vom indonesischen Repräsentantenhaus (DPR), wurde von Verfassungsrechtsexperten als legal und verfassungskonform bewertet. Muhammad Rullyandi von der Rechtsfakultät der Universitas Jayabaya erklärt, dass der Mechanismus zur Nominierung von MK-Richtern streng in der Verfassung von 1945 geregelt ist, insbesondere in Artikel 24C Absätze 3, 4 und 6. Diese Vorschrift legt fest, dass die neun MK-Richter vom DPR, dem Präsidenten und dem Obersten Gericht nominiert werden, jeweils drei von jeder Institution. „Die Auswahl von MK-Richtern durch das DPR ist ein legaler, verfassungsmäßiger Mechanismus, der klar in der Verfassung von 1945 umrissen ist“, sagte Rullyandi den Reportern am Samstag, den 31. Januar 2026. Der Wechsel von Inosentius Samsul zu Adies Kadir erfolgte, weil Samsul eine neue Position zugewiesen bekam, die vom DPR in einer Plenarssitzung am 21. August 2025 genehmigt wurde. Diese Änderung liegt noch innerhalb der Nominierungsfrist vom 3. Februar 2026. Das DPR führte dann am 26. Januar 2026 einen Eignungstest durch, gefolgt von der Vorstellung der Vision und Mission von Adies Kadir. Die Ergebnisse wurden von der Kommission III des DPR genehmigt und in einer Plenarssitzung am 27. Januar 2026 ratifiziert. Alle Phasen entsprechen der Verfassung von 1945, dem Gesetz Nr. 24 von 2003 über das Verfassungsgericht (geändert durch Gesetz Nr. 7 von 2020), dem MD3-Gesetz und der DPR-Verordnung Nr. 1 von 2020 (geändert 2025). Experte Satya Arinanto ergänzt, dass die Ernennung keine rechtlichen Mängel aufweist und in das Staatsystem Indonesiens passt. „Verfassungsrechtlich ist die Besetzung von MK-Richterpositionen drei Staatsorganen zugewiesen“, sagte Satya am Freitag, den 30. Januar 2026. Er betont, dass der politische Hintergrund von Adies Kadir die Unabhängigkeit des MK nicht beeinträchtigt, und führt Beispiele wie Mahfud MD und Arsul Sani an, die zuvor vom DPR nominiert wurden. Die Unabhängigkeit wird durch persönliche Integrität, intellektuelle Kapazität und Einhaltung des Amtseids bestimmt. Dieser Prozess zeigt das Engagement des DPR, Integrität, untadeligen Charakter und verfassungsrechtliche Expertise für MK-Richterkandidaten zu erfüllen.