Der indonesische Menschenrechtsminister Natalius Pigai erklärte, dass Saiful Mujanis angeblicher Aufruf zum Putsch nicht von der Verfassung gedeckt sei, da er die nationale Stabilität gefährde. Er äußerte sich dazu während einer Pressekonferenz im Büro des Menschenrechtsministeriums in Südjakarta. Pigai betonte, dass die Regierung sich dem Schutz konstruktiver Kritik verpflichtet fühle.
Der indonesische Menschenrechtsminister Natalius Pigai bekräftigte, dass Saiful Mujanis Aussage nicht automatisch durch die Verfassung geschützt sei. „Die Aussage von Saiful Mujani ist verfassungsrechtlich nicht gedeckt, da sie das Potenzial hat, die nationale Stabilität zu gefährden“, sagte Pigai am Montag bei einer Pressekonferenz im Büro des Menschenrechtsministeriums in Südjakarta. Pigai erklärte, dass die Regierung die Rechte der Bürger auf freie Meinungsäußerung, einschließlich Kritik, stets schütze. Abgewogene und konstruktive Kritik sei essenziell, um die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen und Anregungen für öffentliche Programme zu erhalten. Er nannte als Beispiele für berechtigte Kritik die Äußerungen des Experten für Verfassungsrecht, Feri Amsari, zur Politik der Nahrungsmittelselbstversorgung sowie die Kritik des Dozenten der Staatlichen Universität Jakarta, Ubedilah Badrun, an Präsident Prabowo Subianto und Vizepräsident Gibran Rakabuming Raka. Pigai betonte jedoch, dass Äußerungen, die eine Bedrohung für die nationale Stabilität darstellen, inakzeptabel seien. Solche fortgesetzten Aussagen könnten die Regierung destabilisieren und zu Chaos führen, das der Öffentlichkeit schade. Pigai unterstützte die Anzeigen gegen Saiful Mujani bei der Polizei. Zuvor hatte die Organisation Merah Putih Stratejik Indonesia (MPSI) am 9. April bei der Direktion für Cyberkriminalität der Kriminalpolizei Anzeige erstattet, aufgrund von Vorwürfen der Anstiftung zum Sturz des Präsidenten außerhalb verfassungsmäßiger Mechanismen. Der Exekutivdirektor der MPSI, Noor Azhari, bekräftigte, dass Demokratie sich im Rahmen der rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen bewegen müsse.