Justizministerin plant Verschärfung des Strafrechts bei Femiziden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Mordparagrafen erweitern, damit Femizide künftig als Mord bewertet werden können.

Hubig erklärte gegenüber der Bild am Sonntag, dass Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven klar als Mord gelten sollen. Bisher falle die Rechtsprechung in manchen Fällen nur auf Totschlag zurück, etwa bei Eifersucht oder Besitzdenken, was zu milderen Strafen führt.

Nur eine Verurteilung wegen Mordes ermöglicht lebenslange Freiheitsstrafen. Bei Totschlag drohen oft nur zehn oder zwölf Jahre Haft, nach denen eine Entlassung möglich ist.

Laut Innenministerium wurden 2024 in Deutschland 308 Frauen und Mädchen getötet. Davon starben 191 durch Partner, Ex-Partner oder Familienmitglieder.

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