Die Regierung von Karnataka bereitet ein neues Gesetzesvorhaben vor, das Angriffe auf öffentliche Bedienstete zu nicht-kautionierbaren Straftaten macht, inmitten zunehmender Fälle von Drohungen und Misshandlungen. Das vorgeschlagene Gesetz sieht Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis und Bußgeldern in Höhe von ₹50.000 vor. Es soll Mitarbeiter in allen staatlichen Einrichtungen vor Einschüchterung und Sachschäden schützen.
Die Regierung des Bundesstaates Karnataka hat einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Karnataka Prohibition of Violence against Government Servants and Damage to Property in Government Offices Act, 2026“ ausgearbeitet. Vom Justiz- und Parlamentsministerium vorbereitet, adressiert er wachsende Bedenken hinsichtlich Drohungen, verbaler Misshandlungen und Behinderungen, denen öffentliche Bedienstete bei der Ausübung ihrer Pflichten ausgesetzt sind. Ein hochrangiger Beamter bemerkte: „Der Schutz von Regierungsmitarbeitern und die Sicherstellung ihrer Würde am Arbeitsplatz sind zu einer dringenden Priorität geworden.“ Er fügte hinzu, dass Vorfälle von Drohungen, Misshandlungen, Behinderungen und Zerstörung öffentlichen Eigentums die Regierungsführung und wesentliche Dienstleistungen beeinträchtigt hätten und ein starkes rechtliches Rahmenwerk notwendig machten. Der Vorschlag folgt auf spezifische Fälle, darunter einen, in dem der Kongressführer Rajeev Gowda angeblich die Gemeindekommissarin Amrutha Gowda in Shidlaghatta, Distrikt Chikkaballapur, verbal misshandelt und gedroht haben soll, ihr Büro anzuzünden. In einem weiteren Vorfall wurde die Gram-Panchayat-Verwalterin G. Bhavya von Puttaswamy im Dorf Gudamadanahalli, Distrikt Mysuru, bedroht, der während einer Inspektion wegen mutmaßlicher Landusurpation warnte: „Dein Körper fällt zuerst.“ Nach dem Entwurf umfasst Gewalt körperliche Angriffe, Einschüchterung, Nötigung, Drohungen, verbale Misshandlungen, Behinderung der Arbeit und Beschädigung staatlichen Eigentums, einschließlich elektronischer Kommunikation. Es gilt für alle staatlichen Ämter, Schulen, Colleges, Körperschaften und autonome Einrichtungen und umfasst Personal der Gruppen A, B, C, D sowie ausgelagerte und tageweise Beschäftigte. Täter könnten bis zu drei Jahren Haft und Bußgelder von ₹50.000 ausgesetzt werden, zuzüglich des Doppelten des Werts der beschädigten Eigentums und gerichtlich festgesetzter Entschädigung. Unbezahlte Bußgelder wären als Landrentenrückstände einziehbar. Das Gesetz würde bestehende Statuten ergänzen. Dieser Schritt reagiert auf Forderungen des Karnataka State Government Employees Association. Präsident CS Shadakshari erklärte: „Fälle von Drohungen, Belästigung und Gewalt gegen sie nehmen zu, was ihre Arbeitsbedingungen noch schwieriger macht.“ Er äußerte die Erwartung entschlossenen Handelns der Regierung.