Das Verwaltungsgericht von Huila ordnete am 4. Juni die sofortige Suspendierung von Cristian Renato González Pérez als Rechnungsprüfer von Neiva aufgrund von Wählbarkeitsmängeln an. Der Beamte legte beim Staatsrat Berufung ein und bleibt im Amt, während der Stadtrat die Ernennung eines vorläufigen Nachfolgers verzögert.
González Pérez erklärte, dass er der einstweiligen Verfügung nachkomme, jedoch seinen absoluten Widerspruch aufrechterhalte. Er merkte an, dass das Gericht einen Interpretationsfehler begangen habe, indem es seine frühere Tätigkeit am Hospital Universitario de Neiva, einer Einrichtung auf Departementsebene, mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt verknüpfte.
Die Verteidigung legte unter Berufung auf das Urteil SU-566 des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 Berufung ein. Es wurde argumentiert, dass keine Überschneidung der Zuständigkeiten bestehe und kein Risiko einer Überprüfung seiner eigenen früheren Verwaltung vorliege.
Der Stadtrat von Neiva gab am 9. Juni eine Erklärung ab, in der er seinen Respekt vor der gerichtlichen Anordnung bekundete, jedoch eine umfassende Analyse vor weiteren Schritten ankündigte. Bisher hat das Gremium die Vakanz nicht für eröffnet erklärt oder einen vorläufigen Beamten ernannt, obwohl das Gesetz eine sofortige Umsetzung vorschreibt.
González Pérez schätzte, dass der Staatsrat den Fall innerhalb von ein bis anderthalb Monaten klären werde. Unterdessen könnte jeder von ihm unterzeichnete Akt mangels rechtlicher Befugnis für nichtig erklärt werden.