NIA-Gericht in Jammu bittet China um Hilfe bei Pahalgam-Anschlagsermittlung

Ein spezielles NIA-Gericht in Jammu hat ein Rechtshilfeersuchen an China gerichtet, um rechtliche Unterstützung bei der Nachverfolgung der Lieferkette und Endnutzerdetails einer GoPro-Kamera zu erhalten, die mit der Untersuchung des Terroranschlags in Pahalgam in Verbindung steht. Der Anschlag, durchgeführt von Lashkar-e-Taiba-Terroristen im vergangenen April, forderte 25 Touristen und einen lokalen Führer als Opfer. Das Unternehmen GoPro gab an, dass das Gerät an einen Distributor in China geliefert wurde.

Am 22. April vergangenen Jahres überfielen Terroristen, die der pakistanischen Lashkar-e-Taiba (LeT)-Gruppe angehören, den Hügelkurort Pahalgam im Süden Kashmirs und töteten 25 Touristen und einen lokalen Führer. Die National Investigation Agency (NIA) beschlagnahmte im Rahmen der Ermittlungen verschiedene Materialien und elektronische Geräte, darunter eine GoPro Hero 12 Black Camera mit der Seriennummer C3501325471706. Dieses Gerät gilt als entscheidend, um die vorangegangene Aufklärung, Bewegungen und operativen Vorbereitungen des Terrornetzwerks nachzuweisen.  nnEin Antrag des NIA-Stellvertretenden Generalinspektors Sandeep Choudhary gemäß Abschnitt 112 des Bharatiya Nagarik Suraksha Sanhita (BNSS) führte zu einer Mitteilung an GoPro B V. Der Hersteller teilte mit, dass die Kamera an AE Group International Limited, einen Distributor in der Volksrepublik China, geliefert wurde und am 30. Januar 2024 in Dongguan, China, aktiviert wurde. GoPro erklärte, keine Details zu nachgelagerten Transaktionen oder Endnutzeraufzeichnungen zu haben und dass solche Informationen unter chinesische Gerichtsbarkeit fallen.  nnDa Indien und China keine Unterzeichner eines Vertrags über gegenseitige Rechtshilfe (MLAT) sind, wird die Unterstützung gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC), das beide Länder ratifiziert haben, in Anspruch genommen. Mit Zustimmung des Innenministeriums erließ das spezielle NIA-Gericht in Jammu das Rechtshilfeersuchen an die chinesischen Behörden, um Käufer, Endnutzer und zugehörige technische Aufzeichnungen nachzuverfolgen. Das Gericht betonte die Bedeutung dieser Daten für die Feststellung der Herkunftskette, der Nutzerzuordnung und der beweisrechtlichen Verknüpfungen des beschlagnahmten Geräts. Verfahrensanweisungen wurden erteilt, um übersetzte Kopien auf Chinesisch über diplomatische Kanäle weiterzuleiten.

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