Rentenkommission erwägt Pflicht zum Rentensplitting

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission prüft ein obligatorisches Splitting der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern. Eine Empfehlung soll am 29. Juni vorgelegt werden.

Die Alterssicherungskommission erwägt nach Angaben des Handelsblatts ein obligatorisches Rentensplitting in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Partner würden automatisch die Hälfte aller gemeinsam erworbenen Rentenpunkte erhalten. Dies soll vor allem die eigene Absicherung von Frauen verbessern.

Eine Entscheidung der 13 Mitglieder steht noch aus. Der Terminplan der Kommission liegt dem Handelsblatt vor. Freiwilliges Splitting ist seit 2002 möglich, wird aber von weniger als 1000 Paaren pro Jahr genutzt.

Der Sachverständigenrat hatte bereits in seinem Gutachten 2023/24 ein obligatorisches Modell als Ersatz für die Witwen- und Witwerrente empfohlen. Die Kommission soll ihre Vorschläge zur Rentenreform am 29. Juni vorlegen.

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