Senatorin de Marco reicht Gesetzentwurf für Arbeitslosenversicherung für Künstler-Autoren ein

Nach einer Tribüne führender Künstler am 15. Dezember legte Senatorin Monique de Marco am 18. Dezember einen Gesetzentwurf im Senat vor, um die Arbeitslosenversicherung auf Künstler-Autoren auszuweiten, die vom intermittierenden Regime der darstellenden Künste ausgeschlossen sind. Inspiriert von Systemen in Belgien und Irland, reagiert er auf eine Empfehlung des Europäischen Parlaments von 2023 zu sozialen Schutzmaßnahmen für Künstler.

Senatorin Monique de Marco, Vizepräsidentin des Kulturausschusses des Senats und Ökologin aus der Gironde, legte den Entwurf drei Tage nach der Veröffentlichung einer Tribüne von prominenten Schaffenden wie Pénélope Bagieu und Mona Chollet in Le Monde vor, die zu einem solchen Schritt aufriefen.

Die Maßnahme richtet sich an Künstler-Autoren – Schriftsteller, Übersetzer, Drehbuchautoren, bildende Künstler, Fotografen, Kuratoren und Kritiker –, die zentrale Kulturbereiche antreiben, aber nur Einkommen aus der Verwertung ihrer Werke beziehen, nicht aus den Phasen der Recherche und Kreation.

Sie soll Frankreich dem Aufruf des EU-Parlaments von 2023 angleichen, Künstlern den Zugang zu Mindestlohn, bezahltem Urlaub und Arbeitslosengeld zu ermöglichen. Belgien und Irland bieten bereits ähnliche Unterstützung und stärken so die Stabilität der Schaffenden.

Diese Entwicklung weist auf mögliche Fortschritte bei der Schließung von Lücken in der sozialen Absicherung dieser prekären Berufe inmitten anhaltender Advocacy hin.

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