Die Social Health Authority hat bestätigt, dass Lehrer für den Zugang zu IVF-Leistungen im Rahmen ihres Versicherungsschutzes keine Heiratsurkunde vorlegen müssen. Die Klarstellung erfolgte, nachdem einer Lehrkraft die Behandlung aufgrund einer irrtümlich in einer Ablehnungsnachricht aufgeführten Anforderung verweigert worden war.
Die Social Health Authority gab die Klarstellung in einer von Gesundheitsminister Aden Duale am 17. Juni veröffentlichten Erklärung bekannt. Darin hieß es: „Die SHA möchte klarstellen, dass eine Heiratsurkunde keine Voraussetzung für den Zugang zu IVF-Leistungen ist.“ Ergänzend wurde mitgeteilt, dass der Hinweis auf die Urkunde in der früheren Kommunikation irrtümlich erfolgte und das Krankenhaus angewiesen wurde, den Antrag erneut einzureichen. Eine Lehrkraft hatte berichtet, dass ihr vom Krankenhaus mitgeteilt worden sei, dass eine Heiratsurkunde oder eine eidesstattliche Erklärung erforderlich sei, nachdem die SHA eine Vorabgenehmigung abgelehnt hatte. Vertreter der Kenya Union of Post-Primary Education Teachers legten Einspruch ein und merkten an, dass diese Bedingung nie Teil der ausgehandelten Deckung gewesen sei. Der stellvertretende Generalsekretär Moses Nthurima sagte: „Es gibt keine Bedingung, die wir mit der SHA unterzeichnet haben, wonach man eine Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die Ehe vorlegen muss.“ Die nationale Gender-Sekretärin Juliet Kimotho fügte hinzu, dass der Familienstand des Beitragszahlers für die SHA nicht von Belang sei. Die Gewerkschaft plant, das Thema weiter zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Richtlinie vollständig korrigiert wird.