Chiles Oberster Gerichtshof wies am Dienstag Tianqis Antrag auf Stillhaltezusage zurück, mit dem das Codelco-SQM-Abkommen zur Lithiumgewinnung im Salar de Atacama bis 2060 gestoppt werden sollte. Das Urteil der Dritten Kammer folgt auf die vorherige Ablehnung durch das Oberlandesgericht Santiago. Das Abkommen wartet noch auf die endgültige Genehmigung des Rechnungshofs der Republik.
Die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs, bestehend aus den Ministern Jean Pierre Matus und Gonzalo Enrique Ruz sowie den Ersatzmitgliedern Dobra Francisca Lusic, Roberto Ignacio Contreras und Juan Cristóbal Mera, wies den von Tianqi am 2. Dezember gestellten Antrag zurück. Das chinesische Unternehmen, das 22 % von SQM hält und drei von acht Direktoren benennt, wollte die Wirkungen der Resolution der Finanzmarktkommission (CMF) von Juli 2024 aussetzen, die die Entscheidung des Vorstands von SQM, das Abkommen ohne Aktionärsabstimmung zu genehmigen, gutgeheißen hatte.
Das Urteil besagt: „Da der Akt, dessen Aussetzung mit diesem Antrag beantragt wird, nicht in Ausführung ist, ist der Antrag unzulässig“. Dieser Antrag gelangte an den Obersten Gerichtshof, nachdem das Oberlandesgericht Santiago ihn am 11. November abgewiesen hatte. Das Abkommen vom 31. Mai 2024 zielt auf eine öffentlich-private Partnerschaft für bergbauliche, produktive, kommerzielle, gemeinschaftliche und umweltbezogene Entwicklung im Salar de Atacama ab.
SQM konterte, dass „der einzige Zweck von Tianqi mit seinem Klageantrag und den fortlaufenden Aussetzungsanträgen darin besteht, die Umsetzung einer Assoziierung mit Codelco zu behindern, die für die Kontinuität der Lithiumproduktion im Salar de Atacama lebenswichtig ist“. Es fügte hinzu, dass Tianqi als Hauptkonkurrent auf dem globalen Lithiummarkt eigene Interessen über die der Gesellschaft stellt.
Das endgültige Urteil des Obersten Gerichtshofs zu Tianqis Berufung gegen die CMF-Entscheidung von Juli 2024 steht noch aus. Derzeit wartet das Abkommen auf die Anerkennung durch den Rechnungshof der Republik (CGR). Corfo hat Schlüsselverträge zurückgezogen und für formelle Anpassungen erneut eingereicht, mit Frist bis 31. Dezember 2025.