Richter aus Amazonas zensiert Bericht der Folha über Incra-Direktor

Richter Paulo Fernando de Britto Feitoza vom Gerichtshof des Bundesstaates Amazonas hat die Entfernung eines Berichts der Folha über ein Incra-Verfahren angeordnet, das Verwandte von Daniel Vorcaro von Banco Master betrifft. Die Entscheidung betrifft Veröffentlichungen auf der Website der Folha, im Jornal de Brasília und im sozialen Netzwerk X, mit einer Frist von 24 Stunden unter Androhung einer täglichen Strafe von 10.000 R$. Die Folha plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

In einem während einer Bereitschaftssitzung erlassenen Urteil gewährte Richter Paulo Fernando de Britto Feitoza vom Bezirksgericht Manaus einem Antrag von João Pedro Gonçalves da Costa, Direktor des Incra, zur Zensur eines Berichts, den die Folha in der Nacht des 20. Januar 2026 veröffentlicht hatte. Der Artikel handelte von einem Prüfverfahren des Nationalen Instituts für Kolonisierung und Agrarreform bezüglich eines Projekts für Kohlenstoffvorratsguthaben mit Investoren, die Verwandte von Daniel Vorcaro sind, der mit Banco Master verbunden ist. Der Gerichtsbeschluss verlangt die Entfernung des Berichts von der Website der Folha, seiner Wiedergabe im Jornal de Brasília und eines Posts der Folha im sozialen Netzwerk X. Medienhäusern ist es auch verboten, neue Artikel zu veröffentlichen, die den Direktor mit dem Vorfall in Verbindung bringen, ohne neue Fakten oder Beweise. Die Frist zur Erfüllung beträgt 24 Stunden, bei Nichteinhaltung droht eine tägliche Strafe von 10.000 R$. In der Entscheidung stellte der Richter fest, dass die Veröffentlichung einen „diffamierenden und verleumderischen Charakter“ habe und die Person des Klägers unangemessen assoziiere. „Die Pressefreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit berechtigt nicht zur Zuschreibung von unrechtmäßigem oder rufschädigendem Verhalten, das vom faktisch-dokumentarischen Kontext losgelöst ist, insbesondere wenn es sich gegen einen öffentlichen Amtsträger richtet“, schrieb Feitoza und betonte den Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Der Richter begründete die Dringlichkeit mit der „Wahrscheinlichkeit des Rechts und der Gefahr des Schadens“, da die Veröffentlichungen die Informationspflicht überschreiten und die objektive Ehre und das berufliche Image des Direktors in einer Position hoher Verantwortung beschädigen. Die Folha plant, einen Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen, der vom zuständigen Richter geprüft werden soll.

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