Andengemeinschaft ordnet Aufhebung von Zöllen durch Kolumbien und Ecuador an

Die Andengemeinschaft hat Kolumbien und Ecuador dazu verpflichtet, Zölle zu streichen, die inmitten eines bilateralen Handelsstreits erhoben wurden. Der Block gab den Ländern zehn Tage Zeit, um die Beschlüsse seines Generalsekretariats umzusetzen.

Die Anordnung basiert auf den Resolutionen 2581, 2582 und 2583, in denen festgestellt wurde, dass die Zölle gegen das 1969 unterzeichnete Cartagena-Abkommen verstoßen. Dem Block zufolge beeinträchtigen die Beschränkungen den freien Handel sowie das zwischen den Mitgliedsländern geltende Handelsliberalisierungsprogramm.

Generalsekretär Gonzalo Gutiérrez Reinel merkte an, dass Kolumbien im Jahr 2024 Waren im Wert von 3,197 Milliarden Dollar in die Region exportierte, während Ecuador 2,033 Milliarden Dollar verzeichnete. Die Maßnahmen haben zu Verlusten von über 340 Millionen Dollar und einem Rückgang des bilateralen Handels um mehr als 70 % geführt.

Gutiérrez Reinel warnte vor zunehmendem Schmuggel und Arbeitsplatzrisiken in Grenzgebieten wie Putumayo, Nariño und Carchi. Die Organisation erinnerte daran, dass sie nur im Rahmen ihrer Mitgliedsländer agieren könne und dass Ecuador mit einem Austritt aus der Gemeinschaft gedroht habe.

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