Wegen der Sichtung einer Drohne wurde der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER am Abend für knapp zwei Stunden eingestellt. Zahlreiche Flüge mussten umgeleitet werden, darunter Maschinen aus Stockholm, Antalya und Helsinki. Die Sicherheitsbehörden hoben den Alarm nach einer Stunde und 50 Minuten auf.
Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend, den 31. Oktober 2025. Um etwa 20.00 Uhr meldete ein Zeuge eine Drohne in der Nähe des Flughafens BER. Die Besatzung eines Polizeifunkstreifenwagens bestätigte die Sichtung, doch das Fluggerät war kurz darauf nicht mehr nachweisbar. «Aktuell fliegt sie nicht mehr», sagte eine Polizeisprecherin in Potsdam. Der Flugbetrieb wurde zwischen 20.08 Uhr und 21.58 Uhr eingestellt. Ein Polizeihubschrauber war im Einsatz, und das Luftfahrbundesamt schaltete sich ein.
Zahlreiche Flüge waren betroffen. Maschinen aus Stockholm, Antalya, Helsinki und London – letztere umgeleitet nach Hamburg – mussten ausweichen. Weitere Umleitungen führten nach Dresden (vier Flüge), Leipzig (vier), Hamburg (drei) und Hannover (mehrere). Flüge nach Basel, Oslo und Barcelona konnten nicht starten. Der Pilot eines Flugs aus London informierte die Passagieren über die Drohnen. Der Flughafen warnte auf der Plattform X: «Leider kann es weiterhin zu Verzögerungen und Ausfällen von Flügen am BER kommen. Bitte informier dich frühzeitig zum Flugstatus bei deiner Airline und nutze den Online-Check-in.»
«Da geht die Sicherheit vor», betonte ein Sprecher des Flughafens. Nach Wiederaufnahme des Betriebs sagte er: «Wir gehen davon aus, dass die Gefahr erst mal gebannt ist.» Um die Auswirkungen abzufedern, lockerte die Luftaufsichtsbehörde das Nachtflugverbot: Starts bis 1.00 Uhr und Landungen bis 4.00 Uhr waren ausnahmsweise erlaubt.
Solche Vorfälle nehmen zu. Bundesweit wurden bis Ende August 2025 bereits 144 Drohnenbehinderungen registriert, gegenüber 113 im Vorjahr und 99 in 2023. Am BER erfasste die Deutsche Flugsicherung bislang fünf Fälle in diesem Jahr, nach 20 im Vorjahr und mehr als 15 in 2023. Drohnen sind in einem 1,5-Kilometer-Radius um Flughäfen verboten und können Starts und Landungen gefährden. Der Flughafenverband ADV forderte eine bessere staatliche Drohnenabwehr. «Die mehrstündige Sperrung des Berliner Hauptstadtflughafens sei ein sicherheitspolitischer Weckruf», sagte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. «Die Drohnendetektion und -abwehr sind hoheitliche Aufgaben des Staates.» Ähnlich hatte Anfang Oktober ein Drohnenvorfall den Flugbetrieb in München gestört.