Ein starker Wintereinbruch hat zu Chaos an Flughäfen in Europa geführt, darunter in Hamburg, Amsterdam und Warschau. Hunderte Flüge wurden gestrichen oder verspätet, vor allem durch Schnee, Eis und starken Wind. Reisende haben trotz außergewöhnlicher Umstände klare Rechte auf Umbuchung und Betreuung.
Am 2. Januar 2026 sorgte anhaltender Schneefall am Flughafen Hamburg für Verspätungen und vereinzelte Ausfälle, wie das Portal 'Aero International' berichtet. Der Flughafen kämpfte mit den Herausforderungen des Wintereinbruchs.
Am Flughafen Amsterdam-Schiphol fielen aufgrund von Schnee, Wind und notwendiger Enteisung Hunderte Flüge aus oder verspäteten sich, teilte die dpa mit. Besonders betroffen waren Verbindungen nach Deutschland, darunter nach Frankfurt, München, Berlin, Hamburg und Bremen. Die KLM nannte Schneefall und starken Wind als Hauptgründe. Am Samstag strich die KLM über 200 Flüge, am Sonntag waren es laut ANP knapp 300. Die Störungen hielten über das Wochenende an, mit neuem Schneefall am Samstagabend erwartet. Auch Straßen- und Bahnverkehr in den Niederlanden war beeinträchtigt.
In Polen führte ein extremer Wintereinbruch zum Jahreswechsel zu massiven Problemen. Der Schneefall brachte den Flugbetrieb am Warschauer Flughafen Modlin vorübergehend zum Erliegen, berichtete Euronews. Die Regierung berief einen Krisenstab ein, der Wetterdienst gab die höchste Warnstufe aus. Am Chopin-Flughafen in Warschau verursachte routinemäßige Enteisung Verzögerungen von mehr als 20 Minuten, zahlreiche Flüge wurden umgeleitet. Die Lage sollte mehrere Tage anhalten.
Der Deutsche Wetterdienst warnte vor weiterem Schneefall. Reisende sollten Flugstatus prüfen und mehr Zeit für Anreise einplanen.
Laut Airhelp haben Fluggäste bei Ausfällen durch Schnee Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung. Ab zwei Stunden Verspätung müssen Airlines Verpflegung stellen, ab fünf Stunden Rückerstattung. Schnee gilt als außergewöhnliche Umstände, sodass meist keine Entschädigung fällig ist. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass Enteisungszeiten nicht als Entschuldigung gelten, wenn Airlines nicht rechtzeitig handeln – dann bis zu 600 Euro möglich.