Die Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General de la República) stellte klar, dass sie keine Einfrierung von Geldern beantragt hat, die Verónica Ruffo, der Tochter des ehemaligen Gouverneurs von Baja California, Ernesto 'N', gehören.
Das Sicherheitskabinett gab am 23. Juli eine Erklärung ab, in der es klarstellte, dass Berichte über eine angebliche Kontensperrung von Verónica Ruffo unzutreffend sind.
Die FGR erklärte, sie habe keine Einfrierung der Ressourcen von Ruffo beantragt und ein solcher Antrag existiere im Rahmen der laufenden Ermittlungen nicht.
Die Behörde erläuterte, dass Anträge an die Finanzaufklärungseinheit nur Personen und Unternehmen umfassen, die in der Ermittlungsakte genannt werden, und dass Verónica Ruffo darin nicht aufgeführt ist.
Unabhängig davon hat ein Bundesrichter Ernesto 'N' und sieben weitere Personen wegen mutmaßlicher Verwicklung in ein Treibstoffschmuggelnetzwerk, das der öffentlichen Finanzverwaltung einen Schaden von mindestens 166,4 Millionen Pesos zugefügt hat, angeklagt.