Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Banken grundsätzlich zur Erstattung unbefugter Abhebungen verurteilt, solange Kunden keine Fahrlässigkeit trifft. Das Urteil vom 26. Mai 2026 betrifft einen Fall aus dem Jahr 2019.
Das Gericht verurteilte eine Bank zur Zahlung von rund 66.000 Euro, die unbefugt von einem Konto abgehoben worden waren. Der Kläger hatte Ende Juni 2019 über 300.000 Euro eingezahlt, die Karte jedoch nie erhalten.
Zwei Verurteilte hoben von Ende Juni bis Ende August 2019 knapp 220.000 Euro ab, während der Kontoinhaber im Ausland war. Nach seiner Rückkehr sperrte er das Konto.
Das Landgericht hatte zuvor der Bank recht gegeben. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass es sich um nicht autorisierte Zahlungen handelte und die Bank haften muss.