Seit Juli dürfen Wertpapier-Broker in Deutschland keine Zahlungen mehr von Handelsplätzen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen erhalten. Die Finanzaufsicht Bafin hatte im Frühjahr bei 14 Instituten nachgefragt.
Frankfurt. Viele Broker müssen seit Juli auf eine wichtige Einnahmequelle verzichten. Sie dürfen sich nicht mehr von Handelsplätzen dafür bezahlen lassen, dass sie Kundenaufträge bevorzugt dort ausführen. Dieses Verfahren heißt Payment for Order Flow oder kurz PFOF.
Eine Umfrage der Bafin aus dem Frühjahr ergab, dass elf von 14 Instituten solche Gebühren erhalten hatten. Bei sechs Instituten machten die PFOF-Zahlungen mehr als 40 Prozent des Provisionsergebnisses aus.
In der EU sind diese Anreize schon länger verboten. Deutschland hatte der Branche eine Übergangsfrist bis 2026 gewährt. Viele Onlinebroker haben ihre Modelle angepasst, doch die Bafin deutet an, dass nicht alle neuen Modelle gesetzeskonform sind.