Gericht lässt Musterverfahren gegen Uni Immo Wohnen ZBI zu

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein Musterverfahren zum offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI zugelassen. Es soll klären, ob Risiken im Basisinformationsblatt falsch dargestellt wurden. Anleger können sich kostengünstig beteiligen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth genehmigte das Verfahren nach dem Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz. Es prüft, ob die Fondsgesellschaft Risiken im Basisinformationsblatt unzutreffend dargestellt hat.

Christian Herrmann von der Rechtsanwaltsgesellschaft Tilp, der das Verfahren eingeleitet hat, erklärte, Anleger könnten sich nun kostengünstig anschließen, ohne selbst zu klagen.

Bei einem positiven Urteil profitieren alle teilnehmenden Anleger. Das Verfahren gilt als exemplarisch für ähnliche Fälle.

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