Die zweite Kammer des Berufungsgerichts für Zivil-, Handels- und Arbeitsrecht von Rafaela hat das Bieterverfahren für die Vermögenswerte von SanCor Cooperativas Unidas Limitada ausgesetzt. Die Maßnahme erfolgte aufgrund einer Berufung von FIDULAC S.A., einem Unternehmen des Geschäftsmannes Gustavo Scaglione.
Das Gericht räumte der Berufung gegen den Beschluss des Richters Marcelo Gelcich vom 11. Juni aufschiebende Wirkung ein. Dieser Beschluss hatte die Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf der Vermögenswerte in sieben Losen mit einem Basispreis von 52,1 Millionen US-Dollar genehmigt. Die Richter María José Álvarez Tremea, Duilio Maximiliano Hail und Pablo Lorenzetti stellten fest, dass der Richter erster Instanz durch die Ablehnung der Anfechtung von FIDULAC wegen eines Problems mit der elektronischen Signatur auf der Plattform DocuSign eine übermäßige formale Strenge an den Tag legte. Die Kammer ordnete an, die Akte zur Entscheidung über die Begründetheit der Berufung vorzulegen. Die Aussetzung bleibt in Kraft, bis eine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit des Ausschreibungsverfahrens getroffen wird.