Das Berufungsgericht von Santiago hat den von Arnaldo Domínguez, einem Berater des ehemaligen Abgeordneten Joaquín Lavín León, eingereichten Amparo-Antrag zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass der Antrag unzulässig sei und die Verteidigung andere verfahrensrechtliche Rechtsmittel hätte einlegen müssen.
Das Richterkollegium bestehend aus Guillermo de la Barra, Pablo Toledo und der Anwältin Paola Herrera erklärte den Amparo-Antrag von Domínguez für unzulässig. In der Entscheidung heißt es, dass die beanstandeten Sachverhalte im Rahmen ordentlicher Verfahrensbeschwerden vor dem Siebten Garantiegerechtshof vorgebracht werden müssten.
Die Verteidigung von Domínguez kündigte an, eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zu beantragen. Domínguez befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft im Gefängnis Santiago 1 wegen Betrugs zulasten der Staatskasse, Einflussnahme, Steuervergehen, Bestechung und Fälschung eines privaten Handelsdokuments, die zwischen 2015 und 2025 begangen wurden.
Unabhängig davon verteidigte Eugenio Campos, Leiter der Anti-Korruptionsabteilung der Nationalstaatsanwaltschaft, die Untersuchungshaft von Lavín León vor demselben Gericht. Campos stellte klar, dass es sich bei den Vorwürfen des wiederholten Betrugs zulasten der Staatskasse, der wiederholten Fälschung eines privaten Handelsdokuments und der Einflussnahme um dieselben handelte, die vom Obersten Gerichtshof im Rahmen des Desafuero-Verfahrens genehmigt wurden.