Die chilenische öffentliche Verteidigungsbehörde (DPP) hat am Dienstag vor dem Berufungsgericht von Valdivia einen Amparo-Antrag eingereicht, um die Klagebefugnis des Sicherheitsministeriums zur Anwendung des Staatssicherheitsgesetzes (LSE) im Fall des Angriffs auf Ministerin Ximena Lincolao anzufechten. Die DPP vertritt zwei der drei Angeklagten und beruft sich dabei auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Sie argumentiert, dass diese Befugnis ausschließlich dem Innenministerium zusteht.
Am Dienstagmorgen, den 5. Mai 2026, reichte die chilenische öffentliche Verteidigungsbehörde den Amparo-Antrag zur Verteidigung von Pablo Vásquez und María Jesús Madariaga ein, zwei der drei Studierenden, die beschuldigt werden, Wissenschaftsministerin Ximena Lincolao angegriffen zu haben.
Das Garantiekammergericht von Valdivia hatte die Erweiterung der Klage durch Sicherheitsministerin Trinidad Steinert, die das Staatssicherheitsgesetz (LSE) geltend machte, für zulässig erklärt. Die DPP argumentiert, dass diese Erweiterung rechtswidrig sei, da die Befugnis zur Einreichung solcher Klagen gemäß dem LSE allein beim Innenministerium und den präsidentiellen Delegationen liege.
Der Amparo-Antrag nimmt Bezug auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Schaffung des Sicherheitsministeriums. Das Dokument weist darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren eine Meinungsverschiedenheit beinhaltete, die in einem Gemeinsamen Ausschuss geklärt wurde, welcher bewusst beschloss, die Befugnis beim Innenministerium zu belassen. „Der Vorschlag, diese Befugnis im Innenministerium zu belassen, wurde zur Abstimmung gestellt und von der Mehrheit seiner Mitglieder angenommen“, heißt es in dem von den Verteidigern Juan Pablo Alday und Luis Soto unterzeichneten Schriftsatz.
Der Bericht des Gemeinsamen Ausschusses wurde am 3. Dezember 2024 vom Senat und am 4. Dezember desselben Jahres von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Die DPP warnt, dass das Unterlassen einer Aufhebung der Zulässigkeit die persönliche Freiheit der Angeklagten gefährde, da sie wegen eines angeblich unzulässigen Tatbestands mit erheblichen Haftstrafen rechnen müssten.