Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgelehnt. Damit kann der Bundestag wie geplant am Freitag über das Gesetz abstimmen.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Donnerstag mit, dass die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg blieben. Zwei Bundestagsabgeordnete von den Grünen und der Linken hatten das eilige Verfahren angefochten, nachdem die Koalition kurz vor der Abstimmung 278 Seiten Änderungsanträge vorgelegt hatte.
Bundeskanzler Friedrich Merz lobte in seiner Regierungserklärung am Donnerstag die Reformanstrengungen der schwarz-roten Koalition. Er betonte, dass Kompromisse zum Wohle des Landes gesucht würden.
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von steigenden Ausgaben entlasten. Geplant sind Begrenzungen bei Vergütungsanstiegen und Einschränkungen für Patienten, darunter höhere Zuzahlungen für Medikamente.