Madlanga-Kommission entscheidet über Carrims Zeugenaussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Sicherheitsbedenken

Nach einem Urteil des High Court, das seine Aussage zulässt, wird die Madlanga-Kommission am Montag entscheiden, ob der Geschäftsmann aus North-West, Suliman Carrim, aufgrund von Bedrohungen gegen sein Leben unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen darf. Seine Anwälte fordern Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre, während Beweisführerin Adila Hassim die Relevanz der Bedrohungen für die Untersuchung anzweifelt.

Die Madlanga-Kommission zur Untersuchung von Korruption im südafrikanischen Polizeidienst wird am Montag in Pretoria über den Antrag des North-West-Geschäftsmanns Suliman Carrim entscheiden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszusagen. Dies folgt auf die Zurückweisung des Johannesburg High Court im Februar 2026 von Carrims Klage gegen die Vorladung der Kommission, die aus Vorwürfen resultierte, die ihn mit einem stornierten R360-Millionen-SAPS-Vertrag in Verbindung bringen. Carrims Rechtsanwälte argumentieren, dass Bedrohungen gegen sein Leben geschlossene Verfahren für seine Sicherheit erfordern. Beweisführerin Adila Hassim widerspricht und behauptet, die Bedrohungen – belegt durch Textnachrichten von unbekannten Nummern – seien nicht bewiesen mit seiner Teilnahme an der Kommission in Zusammenhang stehend. „Wir kennen den Kontext ... dieser Textnachrichten nicht. Wir kennen die potenziellen Quellen nicht ... Wir wissen nicht, ob es Feindseligkeiten oder Streitigkeiten gibt ..., die dazu führen könnten“, sagte Hassim. Die Entscheidung beleuchtet anhaltende Sicherheitsprobleme bei Zeugen in der Untersuchung der Kommission, die durch die Behauptungen des Polizeikommissars von KwaZulu-Natal, Nhlanhla Mkhwanazi, über Einmischungen in Ermittlungen gegen kriminelle Syndikate eingeleitet wurde.

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