Petrobras verschiebt die Zahlung einer Strafe in Höhe von R$ 625.500, die vom Ibama wegen fehlender Überwachung von Flüssigkeiten bei Bohrarbeiten im Jahr 2011 im Becken Foz do Amazonas verhängt wurde. Das staatliche Unternehmen bestreitet die Verletzung und behauptet, die Anforderung sei nach Beendigung der Operationen eingeführt worden, während Ibama den Prozess in der Phase der Schlussvorträge vertraulich hält. Kürzlich kam es in einem benachbarten Block zu einem neuen Leck, aber noch wurde keine Strafe verhängt.
Im Jahr 2011 führte Petrobras Bohrarbeiten im Block FZA-4 im Becken Foz do Amazonas durch, etwa 110 bis 126 km vor der Küste von Amapá in der Nähe von Oiapoque. Die Betriebsgenehmigung Nr. 1.048/2011, geändert 2013, verlangte die Überwachung von Flüssigkeiten und Kies unter Bedingung 2.11, doch das Unternehmen reichte kein Projekt ein, was zu einer Strafe von R$ 625.500 durch Ibama im Juli 2017 führte. Das staatliche Unternehmen legte gegen die Verletzung im August 2017 Einspruch ein und argumentierte, dass die Anforderung von 2013 nicht für Bohrarbeiten galt, die 2012 abgeschlossen wurden. „Ibama behauptet, Petrobras habe eine Anforderung nicht erfüllt, die erst ab 2013 galt, für Bohrarbeiten, die 2012 endeten, als eine solche Forderung nicht bestand“, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens. Der Prozess befindet sich in der Phase der Schlussvorträge, und Ibama verweigerte den Zugang zur vollständigen Akte nach dem Informationszugangsgesetz mit der Begründung, sie werde erst nach dem endgültigen Urteil freigegeben. Diese frühere Operation endete mit einem Unfall, der Ausrüstungsschäden und ein Leck von Hydrauliköl verursachte, was zum Projektabbruch 2016 führte. Ibama bewertete den Vorfall als mittelschwer. Kürzlich autorisierte Ibama nach Druck von Präsident Lula neue Erkundungen in der Region. Am 4. Januar 2026 kam es im Block 59, 160 km vor der Küste, zu einem Leck von 15.000 Litern Bohrschlamm, entdeckt in 2,7 km Tiefe. Petrobras erklärte, der Vorfall sei sofort eingedämmt worden, der Schlamm sei biologisch abbaubar und erfülle Toxizitätsgrenzen, ohne Umweltschäden. „Der verwendete Schlamm erfüllt die erlaubten Toxizitätsgrenzen und ist biologisch abbaubar, es gibt daher keinen Schaden für Umwelt oder Menschen“, teilte das Unternehmen mit. Ibama bestätigte die Benachrichtigung und laufende Prüfung: „Bezüglich des Auslaufs von Flüssigkeit ins Meer wurde das Unternehmen ordnungsgemäß informiert, und der Fall wird von Ibama geprüft.“ Noch wurde keine neue Verletzung festgestellt. Im größeren Kontext erließ Ibama von 2013 bis 2023 3.000 Umweltstrafen gegen Petrobras in Höhe von R$ 985,6 Millionen, von denen nur R$ 49,9 Millionen beglichen wurden.