Julius Bitok, Staatssekretär im Bildungsministerium, hat eine detaillierte Aufschlüsselung der jährlichen Pro-Kopf-Zuweisung von 1.400 KSH für öffentliche Grundschulen veröffentlicht, um auf die öffentliche Empörung über die Auszahlung von 95,25 KSH pro Schüler zu reagieren. Er stellte klar, dass sich der Betrag von 95,25 KSH ausschließlich auf Lernmaterialien bezieht.
Julius Bitok, Staatssekretär im Bildungsministerium, gab am 29. April eine Klarstellung dazu ab, wie die jährliche Pro-Kopf-Zuweisung von 1.400 KSH auf öffentliche Grundschulen landesweit verteilt wird, nachdem es öffentliche Proteste über die Auszahlung von 95,25 KSH pro Schüler gegeben hatte. "Die aufgeführten Beträge beziehen sich auf den einzelnen Schüler, nicht auf die Schule", erklärte Bitok. Er stellte klar, dass 95,25 KSH für Lernmaterialien wie Bücher und Schreibwaren vorgesehen sind, während 93,08 KSH den Schulbetrieb abdecken, einschließlich Personal, Instandhaltung, Nebenkosten und Prüfungen.
Unter Konto 1 entfallen von den 95,25 KSH 40 KSH auf Übungshefte, 35,25 KSH auf Schreibwaren, 15 KSH auf Lehrerhandbücher und Referenzmaterialien sowie 5 KSH auf die Instandhaltung von Lehrbüchern. Die Gelder wurden bereits auf der Grundlage der Einschreibungsdaten des National Education Management Information System (NEMIS) vom 25. November 2024 auf die Schulkonten überwiesen.
Konto 2 weist 93,08 KSH pro Schüler zu, wobei 20 KSH für Löhne des Hilfspersonals, 23 KSH für Reparaturen, Wartung und Verbesserungen der Einrichtungen, 10 KSH für außerschulische Aktivitäten, 10 KSH für Kapazitätsaufbau und Sitzungen des Verwaltungsausschusses sowie 7 KSH für Prüfungen, Transport, Kommunikation, Hygiene und unvorhergesehene Ausgaben vorgesehen sind. "Die Verwendung der Mittel erfolgt strikt gemäß den Vorgaben, sofern keine anderweitige Genehmigung durch die zuständige Behörde vorliegt", warnte Bitok. Die Direktoren der Bezirke und Unterbezirke müssen die Verwendung überwachen, und die Schulleiter sind angewiesen, die Details an den Anschlagtafeln auszuhängen.