Der Senat hat am Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der freiwillige Arbeit für Beschäftigte in handwerklichen Bäckereien und Blumenläden am 1. Mai erlaubt.
Der von Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou eingebrachte Gesetzentwurf wurde mit 229 zu 110 Stimmen angenommen. Er gestattet es handwerklichen Bäckereien und Floristen, an diesem Tag freiwillige Mitarbeiter zu beschäftigen, sofern die Bedingungen durch eine Branchenvereinbarung geregelt sind, wobei der doppelte Lohn beibehalten wird.Die Maßnahme beseitigt eine Rechtsunsicherheit, die aus einem Urteil des Kassationshofs von 2006 resultierte. Zuvor durften lediglich wesentliche Dienste wie Krankenhäuser und Verkehrsbetriebe am 1. Mai betrieben werden.Die Mitte-Rechts-Mehrheit begrüßte den Schritt als vernünftig. Die Linke und die Gewerkschaften bezeichneten ihn als einen Dammbruch, der zu weiteren sozialen Rückschritten führen könnte. Der Text geht nun an die Nationalversammlung, mit dem Ziel der endgültigen Verabschiedung vor dem 1. Mai 2027.