Sheria Mtaani zieht Klage gegen NTSA-Sofortbußgelder trotz Aussetzung nicht zurück

Die Lobbygruppe Sheria Mtaani wird ihre Petition vor dem High Court gegen das Sofortbußgeldsystem der NTSA trotz der Aussetzung des Programms durch die Behörde nicht zurückziehen. Der Anwalt Danstan Omari erklärte, dass die NTSA grundlegende rechtliche Probleme bei der Einführung des Systems nicht gelöst habe.

Sheria Mtaani, die Lobbygruppe, die beim High Court die Aussetzung des Sofortbußgeldsystems der National Transport and Safety Authority (NTSA) beantragt hatte, hat erklärt, dass sie den Fall trotz der sofortigen Aussetzung des Programms durch die NTSA nicht zurückziehen wird.

Danstan Omari, einer der antragstellenden Anwälte, äußerte sich wenige Stunden nach der Ankündigung der NTSA und argumentierte, die Behörde habe fundamentale rechtliche Herausforderungen nicht ausgeräumt. Das System wurde am 9. März auf wichtigen Autobahnen, insbesondere in Nairobi, eingeführt. Dabei wurden über 1.000 stationäre und mobile Smart-Kameras mit automatischer Kennzeichenerkennung eingesetzt, um Fahrzeughalter per SMS über Verstöße zu informieren, wobei die Bußgelder zwischen 500 und 10.000 Ksh lagen.

Autofahrer hatten sieben Tage Zeit, um über Banken, mobiles Bezahlen oder digitale Plattformen zu zahlen, andernfalls wurden die Online-Dienste der NTSA gesperrt, was Übertragungen und Verlängerungen verhinderte. „Wir werden unsere Petition nicht zurückziehen. Wir haben weitere Probleme, die angegangen werden müssen, denn das Strafjustizsystem beginnt bei der Polizei, geht zum DPP und dann zur Justiz“, sagte Omari am Freitagabend vor Journalisten vor dem Milimani Law Courts. Er fügte hinzu: „Die NTSA hat weder Ermittlungsbefugnisse noch strafrechtliche Befugnisse noch richterliche Befugnisse.“

NTSA-Generaldirektor Nashon Kondiwa begründete die Aussetzung in einer öffentlichen Bekanntmachung damit, dass die Ankündigung der Inbetriebnahme vom 9. März zurückgenommen wurde, um eine weitere bürgerliche Aufklärung und Sensibilisierung für den Umgang mit geringfügigen Verstößen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz zu ermöglichen. Dies folgt auf eine einstweilige Verfügung von Richter Bahati Mwamuye vom 12. März, die das Verfahren in einem von Anwalt Shadrack Wambui angestrengten Prozess stoppte, wobei der Fall für den 9. April zur Erwähnung angesetzt ist.

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