Der Regierungsrat des Obersten Volksgerichtshofs Kubas erließ am 23. Mai 2025 das Gutachten Nr. 475, in dem bekräftigt wurde, dass Diebstähle aus der Energieinfrastruktur als Sabotage gelten. In allen Fällen, die zwischen Januar 2025 und dem ersten Quartal 2026 verhandelt wurden, verhängten die Gerichte Haftstrafen von mehr als zehn Jahren. Diese Maßnahmen zielen auf den Diebstahl von Komponenten und Treibstoff ab, welche das nationale Stromnetz beeinträchtigen.
Angesichts der wirtschaftlichen, finanziellen und energetischen Blockade durch die Vereinigten Staaten treibt die kubanische Regierung ein Energieprogramm voran, um die Stromerzeugung sicherzustellen – eine lebenswichtige Dienstleistung für die Bürger und die Wirtschaft.
Einzelpersonen haben Komponenten, Ausrüstung, Treibstoff und Isolieröl aus Photovoltaikparks, Solaranlagen und Generatoren gestohlen und damit das nationale Stromnetz geschädigt. Diese Taten werden gemäß Artikel 125 des Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. 151 von 2022) als Sabotage eingestuft, was Haftstrafen von 7 bis 15 Jahren nach sich zieht. Sollten diese Handlungen schwere Verletzungen, Todesfälle oder eine Gefährdung der kollektiven Sicherheit verursachen, können die Strafen auf 10 bis 30 Jahre Haft, lebenslange Haft oder die Todesstrafe ausgeweitet werden.
Das Gutachten Nr. 475 des Regierungsrats des Obersten Volksgerichtshofs betont den Schutz kritischer Infrastrukturen wie dem Stromnetz. Artikel 80 des Strafgesetzbuches führt erschwerende Faktoren wie Gruppenbeteiligung, Einbeziehung Minderjähriger oder Gewinnstreben auf, während Artikel 89 vorschreibt, dass mindestens zwei Drittel der Strafe verbüßt werden müssen, bevor eine Bewährung in Betracht gezogen werden kann.
Die für Staatssicherheitsdelikte zuständigen Kammern der Provinzvolksgerichte verhängten in 100 % der Verfahren vom Januar 2025 bis zum ersten Quartal 2026 Freiheitsstrafen von über zehn Jahren, einschließlich Nebenstrafen wie der Einziehung von Vermögenswerten und Reiseverboten.