EU führt Bearbeitungsgebühr für Online-Pakete aus Drittstaaten ein

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich in Brüssel auf eine neue Bearbeitungsgebühr für jeden im Internet bestellten und in die EU eingeführten Produkt geeinigt. Die Abgabe soll ab 1. November gelten und die Kosten für die Handhabung kleiner Pakete decken.

In Brüssel einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder auf die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Online-Importe aus Drittstaaten. Die Gebühr gilt ab 1. November für jedes Produkt und wird von nationalen Behörden erhoben. Die Höhe legt die EU-Kommission fest, um steigende Kosten für Sichtung und Kontrolle kleiner Sendungen zu decken, wie beide Seiten mitteilten. Ergänzend kommt ab Juli eine Abgabe von drei Euro für Pakete bis 150 Euro hinzu, die derzeit zollfrei sind. Diese Maßnahme ist vorübergehend, bis 2028 eine digitale Plattform alle Importe ab einem Euro zollpflichtig macht und faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Betroffen sind Händler wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon. Laut EU-Kommission trafen 2024 täglich rund 12 Millionen Pakete in der EU ein. In Deutschland lieferte Shein und Temu nach HDE-Angaben täglich 400.000 Pakete, mit Umsätzen von 2,7 bis 3,3 Milliarden Euro und 14 Millionen Käufern. Temu, seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv, und Shein, in Singapur ansässig, stehen in der Kritik wegen Qualität und unfairem Wettbewerb. Die Reform des EU-Zollrahmens zielt zudem auf effizientere Zollabwicklung und strengere Kontrollen ab.

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