Das am 23. Juni von Präsident William Ruto unterzeichnete Finanzgesetz 2026 befreit Banken, SACCOs und andere Kreditgeber von der Mehrwertsteuer auf den Verkauf von gepfändeten Sicherheiten.
Die Änderung fügt den Verkauf, die Veräußerung oder die Verwertung von gepfändeten Vermögenswerten der Liste der von der Mehrwertsteuer befreiten Finanzdienstleistungen im Mehrwertsteuergesetz hinzu. Damit wird ein Streit beigelegt, in dem die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority) 16 Prozent Mehrwertsteuer auf solche Transaktionen gefordert hatte. Das Steuerberufungsgericht entschied im Januar 2025, dass der Verwertungsprozess nicht ausdrücklich von der Befreiung für das Darlehenskapital abgedeckt sei. Der kenianische Bankenverband (Kenya Bankers Association) hatte im Mai gewarnt, dass die Steuer die Kreditkosten erhöhen und an die Kreditnehmer weitergegeben werden würde. Es wird erwartet, dass Kreditnehmer nun von diesen zusätzlichen Kosten verschont bleiben. Die Änderung trat mit der Unterzeichnung des Finanzgesetzes 2026 am 23. Juni in Kraft.