Die nationale Regierung Argentiniens hat das Dekret 139/2026 offiziell bestätigt, Reformen der Obligatorischen Technischen Überprüfung (RTO) bestätigt und die Ansprüche von Werkstätten gegen die 2025 eingeführten Änderungen abgelehnt. Die Maßnahme, veröffentlicht am 9. März 2026, hält Änderungen an Fristen, Werkstattgenehmigungen und Systemanforderungen für Fahrzeuginspektionen aufrecht.
Am 9. März 2026 veröffentlichte Argentiniens Amtsblatt das Dekret 139/2026, unterzeichnet von Präsident Javier Milei und Wirtschaftsminister Luis Caputo. Dieses Dekret bestätigt die durch Dekret 196/2025 an dem Verkehrsgesetz 24.449 vorgenommenen Reformen und weist den administrativen Einspruch der Argentinischen Kammer der Werkstätten für die Obligatorische Technische Überprüfung des interjurisdiktionalen zivilen Kraftfahrzeugtransports (CATRAI) sowie von Firmen und Privatpersonen zurück. Die angefochtenen Änderungen umfassen die Verlängerung der Fristen für die erste technische Prüfung: von drei auf fünf Jahre ab Erstzulassung für Nullkilometer-Fahrzeuge und alle zwei Jahre für Fahrzeuge bis zu zehn Jahren. Das Dekret begründet dies mit der technologischen Evolution der Fahrzeugflotte und konstatiert, dass 'die Mehrheit der Straßenunfälle nicht durch mechanische Ausfälle des Fahrzeugs, sondern durch menschliche Faktoren erklärt werden'. Ein weiterer Punkt ist die Öffnung des Genehmigungssystems für Werkstätten, wonach 'die zuständige Jurisdiktionsbehörde die Zahl der in ihrem Gebiet tätigen Prüfwerkstätten nicht einschränken darf, noch verbindliche Mindest- oder Höchstsätze festlegen'. Die Regierung betont, dass 'die Objektivität des Systems durch die Kontrolle der Prozesse und nicht durch Beschränkungen des gesellschaftlichen Zwecks der Anbieter gewährleistet wird'. Zusätzlich wurde der Bericht zur Modellkonfiguration (ICM) gestrichen, was als administrative Vereinfachung gilt, da 'Sicherheitszertifizierungen… ausreichen, um sicherzustellen, dass bauliche Veränderungen die Bedingungen der Verkehrssicherheit nicht gefährden'. Das Dekret folgert, dass die Argumente des Einspruchs die Grundlagen der Reform nicht erschüttern, bestätigt somit Dekret 196/2025 und schließt den administrativen Rechtsweg ab. Diese Reformen gelten für den nationalen RTO-Rahmen, obwohl im Großraum Buenos Aires (AMBA) regulatorische Unterschiede zwischen der Provinz Buenos Aires und der Autonomen Stadt Buenos Aires (CABA) in Aspekten wie Kosten und lokaler Periodizität bestehen bleiben.