Das kolumbianische Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz hat die Resolution 0814 aus dem Jahr 2026 erlassen, um das Verbot von Tierversuchen bei der Herstellung, dem Import und dem Verkauf von Kosmetikprodukten zu regeln. Die Vorschrift erfordert eine Konformitätserklärung gegenüber Invima.
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, eine Erklärung einzureichen, die bescheinigt, dass weder das Endprodukt noch dessen Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden. Dieses Dokument muss für neue obligatorische Gesundheitsanmeldungen sowie für Verlängerungen vorgelegt werden.
Die Anforderung gilt für Hersteller, Importeure und Registrierungsinhaber. Invima wird die Einhaltung im Rahmen von Gesundheitskontrollen überprüfen und kann Anträge ablehnen, falls die Erklärung fehlt.
Ausnahmen bestehen, wenn keine validierten Alternativen zur Bewertung von Gesundheits- oder Umweltrisiken verfügbar sind oder wenn die Daten aus nicht-kosmetischen Verwendungen stammen. Invima hat ein Leitfadenformat veröffentlicht, um die Einhaltung zu erleichtern.