Senat billigt Mindestkakaogehalt bei Schokolade

Der brasilianische Senat hat am Mittwoch (15. April) einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Mindestkakaogehalte für Schokoladen festlegt und eine Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung vorschreibt. Nachdem das Gesetz bereits am 17. März von der Abgeordnetenkammer gebilligt wurde, wartet es nun auf die Sanktionierung durch Präsident Lula. Der Text definiert Standards für verschiedene Schokoladensorten sowie verbindliche Etikettierungsvorgaben.

Der brasilianische Senat verabschiedete am 15. April 2026 einen Ersatztext für einen Gesetzentwurf, der Mindestkakaogehalte für nationale und importierte Schokoladen vorschreibt und verpflichtende Informationen auf dem Etikett fordert.

Der Text legt Standards fest: Schokoladenpulver mit 32 % Kakao; Milchschokolade mit 25 % Kakao und mindestens 14 % Milch oder Milcherzeugnissen; weiße Schokolade mit 20 % Kakaobutter und 14 % Milch; Schokogetränke und Fantasieerzeugnisse mit 15 % Kakao oder Kakaobutter; sowie süße Schokolade mit 25 % Kakao, einschließlich 18 % Kakaobutter und 12 % fettfreier Trockenmasse. Produkte mit mindestens 35 % Gesamtkakaotrockenmasse werden schlicht als "Schokolade" klassifiziert, ohne Zusätze wie bitter oder halbbitter und mit einem Anteil von höchstens 5 % an pflanzlichen Fetten.

Berichterstatter Senator Angelo Coronel (Republicanos-BA) fügte Anpassungen hinzu, die stärkere regulatorische Eingriffe ablehnen und die Kennzeichnungsregeln lockern, deren Einzelheiten durch die Exekutive festgelegt werden sollen. Die Kennzeichnung muss auf der Vorderseite den Hinweis "Enthält X % Kakao" tragen, der mindestens 15 % der Fläche in lesbarer Schrift einnehmen muss.

Produkte, die keine Schokolade sind, dürfen keine irreführenden Bilder oder Bezeichnungen verwenden. Verstöße ziehen für Unternehmen Sanktionen gemäß dem Verbraucherschutzgesetz sowie weitere Strafen nach sich. Industrieverbände wie Abia, Abicab und Aipc kritisierten die neue Kennzeichnungspflicht nach den kürzlich erfolgten Anpassungen der Nährwerttabellen.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, gilt eine einjährige Übergangsfrist, während der die aktuellen Anvisa-Regeln beibehalten werden.

Verwandte Artikel

Brazilian deputies celebrate first-round approval of SUAS funding bill PEC 383/17 in the Chamber of Deputies.
Bild generiert von KI

Brazil's Chamber of Deputies approves SUAS funding PEC in first round

Von KI berichtet Bild generiert von KI

Brazil's Chamber of Deputies approved PEC 383/17 in first round on Wednesday (April 8), setting a 1% floor of net current revenue for the Unified Social Assistance System (SUAS). The bill still requires a second round in the Chamber and Senate review. It includes a gradual rollout for the federal government and immediate allocation for states and municipalities.

Brazil's Chamber of Deputies approved a bill on Wednesday that sets rules for the exploration of critical minerals and rare earths. The text includes R$ 5 billion in incentives and a council with veto power over foreign partnerships. The vote came on the eve of a meeting between Presidents Lula and Donald Trump.

Von KI berichtet

Colombia's National Association of Entrepreneurs (Andi), via its Food Industry Chamber, voiced concerns over a Ministry of Health resolution draft to overhaul frontal and nutritional food labeling. The business group warns the proposal would create legal and technical instability, plus economic burdens for 51,200 sector companies.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies für Analysen, um unsere Website zu verbessern. Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für weitere Informationen.
Ablehnen