Menschenrechtsministerium stellt klar: Das Recht auf Vergessenwerden löscht keine Medienberichte

Das Menschenrechtsministerium hat klargestellt, dass das Recht auf Vergessenwerden im überarbeiteten Menschenrechtsgesetz lediglich den Zugriff über Suchmaschinen einschränkt, anstatt Medienberichte zu entfernen.

Der Experte des Menschenrechtsministeriums, Wahyudi Djafar, machte diese Aussage am Montag während einer öffentlichen Anhörung zur Überarbeitung des Gesetzes Nr. 39 von 1999 über Menschenrechte in Jakarta.

Wahyudi erklärte, dass sich dieses Konzept vom Recht auf Löschung unterscheidet, da öffentliche Informationen auf Medienseiten weiterhin verfügbar bleiben, jedoch schwieriger über Suchmaschinen wie Google zu finden sind.

Er verwies auf einen deutschen Gerichtsfall, in dem die Entfernung aus den Suchergebnissen für einen ehemaligen Strafgefangenen angeordnet wurde, ohne dass Medienunternehmen dazu verpflichtet wurden, ihre Berichte zu löschen.

Artikel 31 Absatz 2 des Revisionsentwurfs dient als Sicherheitsmaßnahme, um ein Gleichgewicht zwischen öffentlichem Interesse und Meinungsfreiheit zu wahren, wobei das Ministerium für Kommunikation und Digitales direkte Anweisungen an Suchmaschinenplattformen erteilen soll.

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