Die Gemeinde Nelson Mandela Bay droht der Entzug ihrer staatlichen Zuweisungen, sollte sie die Auflagen des nationalen Schatzamtes nicht bis zum 30. April erfüllen. Der amtierende Chief Operations Officer Lulamile Moolman bestätigte, dass das Schatzamt damit begonnen hat, Abschnitt 216(2) der Verfassung anzuwenden. Auf einer jüngsten Sitzung des städtischen Ausschusses für öffentliche Finanzen kam es unter den Ratsmitgliedern zu einem Streit über die Bearbeitung der Unterlagen.
Das nationale Schatzamt richtete am 8. Dezember ein Schreiben an den amtierenden Stadtverwalter Lonwabo Ngoqo, die Bürgermeisterin Babalwa Lobishe und den Finanzvorstand Jackson Ngcelwane, in dem die Vorlage wichtiger Governance- und Finanzdokumente innerhalb von sieben Tagen gefordert wurde. Da die Gemeinde nicht reagierte, leitete das Schatzamt aufgrund wiederholter Verstöße gegen Finanzmanagementregeln, insbesondere im Hinblick auf unbefugte, unregelmäßige, nutzlose und verschwenderische Ausgaben (UIFWE), die Einbehaltung von Mitteln gemäß Abschnitt 216(2) ein. Auf der Sitzung des städtischen Ausschusses für öffentliche Finanzen (MPAC) am Donnerstag erklärte Lulamile Moolman, dass das Schatzamt die Anwendung dieses Abschnitts anstrebt, was den Verlust der staatlichen Zuweisungen für die Stadt zur Folge haben könnte. "Das nationale Schatzamt hat in der Tat den Prozess mit der Absicht eingeleitet, Abschnitt 216 (2) der Verfassung anzuwenden, wobei die Stadt aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes zur Verwaltung der Gemeindefinanzen (MFMA) einen Teil ihrer Zuweisung verlieren könnte", so Moolman. Unter den Ratsmitgliedern kam es zu Meinungsverschiedenheiten. Lance Grootboom von der ACDP und Gert Engelbrecht von der DA argumentierten, dass die Dokumente zunächst zur Aufsicht durch den MPAC gehen müssten. Grootboom merkte an: "Der aktuelle Bericht... wurde keinem Ausschuss zur vorherigen Prüfung und Aufsicht vorgelegt." Das ANC-Ratsmitglied Xolani Notshe und Siyabulela Mosi von der EFF sprachen sich dafür aus, die meisten Dokumente direkt an den Stadtrat zu senden, wobei der MPAC nur Änderungen der Zuständigkeitsbereiche behandeln sollte. Trotz des Widerstands wurden die geänderten Bedingungen angenommen. Die Frist bleibt der 30. April.