Die Kommunikationsregulierungsbehörde hat Höchstgrenzen für die Wiederanschaltungsgebühren von Telekommunikationsdiensten festgelegt, die am 17. Juli in Kraft treten werden.
Mobilfunknutzer zahlen künftig maximal 285 Pesos für die Wiederanschaltung. Bei Festnetzdiensten wie Internet und Fernsehen liegt die Obergrenze bei 1.232 Pesos für große Betreiber und 10.269 Pesos für kleinere Anbieter. Der Exekutivdirektor der CRC, Felipe Augusto Díaz Suaza, erklärte, dass die Gebühr lediglich die tatsächlichen und effizienten Kosten für die Wiederherstellung des Dienstes widerspiegeln werde. Die Maßnahme schließt Ausgaben für das Inkasso oder die Beitreibung von Forderungen aus. Der derzeitige Durchschnitt für Mobilfunkdienste liegt bei etwa 6.800 Pesos, und einige Festnetznutzer zahlen mehr als 39.000 Pesos. Unternehmen haben nach Begleichung der ausstehenden Rechnungen maximal drei Werktage Zeit, um den Dienst wiederherzustellen. Die Regelung hebt weder die Verpflichtung zur Schuldentilgung auf, noch schreibt sie Unternehmen vor, eine Gebühr für die Wiederanschaltung zu erheben.