Gewerkschaftsmitglieder können ab nächstem Jahr ihre Beiträge zusätzlich zur Werbungskostenpauschale steuerlich absetzen. Dadurch könnten wesentlich mehr Menschen Steuererklärungen abgeben, bis zu eine Million neu. Die Finanzämter warnen vor einer Überlastung.
Ab dem nächsten Jahr können Mitglieder von Gewerkschaften ihre Beiträge steuerlich geltend machen, zusätzlich zur bestehenden Werbungskostenpauschale. Diese Regelung, die kürzlich eingeführt wurde, soll Arbeitnehmern mehr Abzugsmöglichkeiten bieten. Laut Schätzungen könnte dies zu bis zu einer Million zusätzlichen Steuererklärungen führen, da bisher viele Gewerkschaftsmitglieder auf die Pauschale ausgewichen sind und keine detaillierte Erklärung einreichten.
Die Finanzämter befürchten eine erhebliche Belastung. "Die Finanzämter warnen vor Überlastung", heißt es in Berichten. Bisher greifen viele Steuerzahler auf die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro zurück, ohne Belege vorzulegen. Mit der neuen Option für Gewerkschaftsbeiträge – die oft höher ausfallen – lohnt sich eine individuelle Erklärung für mehr Menschen.
Experten sehen hier eine Chance für Gewerkschaften, mehr Mitglieder zu gewinnen, warnen aber vor bürokratischen Engpässen. Die Änderung ist Teil breiterer steuerlicher Anpassungen in Deutschland, um faire Absetzbarkeit zu gewährleisten. Finanzämter fordern mehr Personal und digitale Hilfen, um den Andrang zu bewältigen.