Mitten in der Kontroverse um die öffentliche Ankündigung des Abschlusses der Monsalve-Vergewaltigungsuntersuchung vor formellen Benachrichtigungen betonten der nationale Staatsanwalt Ángel Valencia und die Verteidigerin Verónica Encina prozedurale Anforderungen, während der Fall auf den mündlichen Prozess zusteuert.
Nach der Ankündigung des regionalen Staatsanwalts Xavier Armendáriz zum Abschluss der Untersuchung—detailliert in früherer Berichterstattung—hat sich der Fokus auf prozedurale Unregelmäßigkeiten verlagert. Sowohl der ehemalige Unterstaatssekretär Manuel Monsalve als auch seine Verteidigung berichteten von keiner formellen Benachrichtigung und erfuhren von der Entscheidung über die Presse. Der nationale Staatsanwalt Ángel Valencia klärte: „Prozedurale Maßnahmen gelten ab dem Moment, in dem sie formell erfüllt werden.“ Er merkte an, dass nach Mitteilung die Frist für die Rechte der Verteidigung beginnt und bestätigte die fortlaufende Aufsicht von Armendáriz. Die nationale Verteidigerin Verónica Encina betonte: „Die Benachrichtigung muss formell erfolgen... es gab keinen formellen Abschluss.“ Dies unterstreicht Spannungen bei der Sicherstellung des geordneten Verfahrens, da die Staatsanwaltschaft 10 Tage hat, Anklagen einzureichen, was den Weg für die Vorbereitung des mündlichen Verfahrens ebnet, nach über einem Jahr Untersuchung.