Länsstyrelser verschieben Entscheidung über Berufung bei gestoppter Wolfjagd 2026

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts letzte Woche, das Lizenz-Wolfjagden in fünf schwedischen Provinzen stoppte, haben die betroffenen Behörden noch keine Entscheidung über Berufungen getroffen, mit einer dreiwöchigen Frist im Nacken. Der ursprüngliche Plan erlaubte die Abschuss von 48 Wölfen ab Januar 2026.

Die fünf Länsstyrelser – Örebro, Västmanland, Dalarna, Västra Götaland und Södermanland – haben das Urteil des Verwaltungsgerichts in Luleå vom 15. Dezember diskutiert, das die geplante Lizenz-Wolfjagd 2026 aussetzte, sind aber noch nicht zu einer endgültigen Entscheidung über eine Berufung gelangt. Das Gericht stoppte die im November genehmigte Jagd auf 48 Wölfe und begründete dies mit dem Versagen, nachzuweisen, dass sie den Schutzstatus der Art nach EU-Recht nicht beeinträchtige.

»We haben über das Urteil gesprochen und werden weiter daran arbeiten, es zu analysieren und in Kontakt zu bleiben, um zu sehen, wie wir vorgehen sollen«, sagt Eva Olsen, Leiterin der Abteilung für Natur und Wasser bei der Länsstyrelsen Västra Götaland, zu TT.

Die Behörden prüfen derzeit die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Berufung, die jede einzeln einreichen würde, falls sie diese verfolgen. Bei knapper Zeit betonte Olsen: »Wir sind uns sehr bewusst, dass die Zeit knapp ist. Deshalb ist die Sache bei uns natürlich priorisiert.«

Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltenden Spannungen bei der Abwägung zwischen Wolfsbestandsmanagement und Schutzmaßnahmen.

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