Dino genehmigt Bergbau auf Cinta-Larga-Ländereien unter indigener Kontrolle

Oberster Richter Flávio Dino hat die mineralische Erkundung auf Cinta-Larga-Indigenländereien in Mato Grosso und Rondônia genehmigt, sofern sie unter Gemeinschaftskontrolle steht und Umwelt- und Sozialstandards erfüllt. Das vorläufige Urteil vom 3. Februar setzt dem Kongress eine Frist von zwei Jahren zur Regelung der Angelegenheit. Die Entscheidung zielt darauf ab, illegalen Bergbau einzudämmen und Vorteile für indigene Völker zu sichern.

In einem vorläufigen Urteil vom Dienstag (3. Februar) hat Oberster Richter Flávio Dino die mineralische Erkundung auf Cinta-Larga-Indigengebieten in Mato Grosso und Rondônia genehmigt. Die Genehmigung erfordert direkte Kontrolle durch indigene Gemeinschaften und Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Rechtsstandards als Reaktion auf einen Antrag der Koordination indigener Cinta-Larga-Organisationen aus dem Oktober. Die Klage wies auf das Versäumnis des Kongresses hin, Artikel 231 der Verfassung zu regeln, der seit 1988 die Beteiligung indigener Völker an der mineralischen Ausbeutung auf ihren Ländern vorschreibt. Dino betonte, dass diese Unterlassung illegalen Bergbau, kriminelle Organisationen und Gewalt in indigenen Gebieten angeheizt habe, was zu Umweltschäden und wirtschaftlicher Ausgrenzung der Ureinwohner führe. «Es ist nicht mit der Verfassung vereinbar, ein Modell aufrechtzuerhalten, in dem indigene Völker nur mit Schäden und Gewalt zurückbleiben», hieß es im Urteil des Richters. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, setzte der Oberste Gerichtshof dem Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren zur Errichtung spezifischer Gesetzgebung. Bei Nichteinhaltung bleiben die provisorischen Regeln des Gerichts wirksam. Die Erkundung ist auf 1% der gesamten abgesteckten Fläche beschränkt und erfordert freie, vorherige und informierte Beratung mit betroffenen Gemeinschaften gemäß Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation. Umweltgenehmigungen, Auswirkungsstudien und Flächenwiederherstellungspläne sind ebenfalls vorgeschrieben. Indigene Völker erhalten volle Beteiligung an wirtschaftlichen Ergebnissen, wobei Mittel priorisiert werden für Gebietschutz, Umweltwiederherstellung und Projekte in Gesundheit, Bildung und Nachhaltigkeit. Die Aufsicht obliegt Bundesbehörden einschließlich Funai, Ibama, der Nationalen Bergbauagentur (ANM) und der Bundesstaatsanwaltschaft.

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