Vier Tage nach dem 9-1-Urteil des Supremo Tribunal Federal, das den zeitlichen Rahmen für verfassungswidrig erklärte, kritisierte ein Bundesabgeordneter von PL-MS und Präsident der Landwirtschaftskommission der Abgeordnetenkammer das Urteil dafür, die verfassungsmäßige Absicht zu missachten und Unsicherheit für Produzenten im ländlichen Raum mit gutgläubigen Titeln zu schaffen. Der Kongress hatte ein Gesetz und einen Verfassungsnovellierungsantrag zugunsten des Rahmens verabschiedet.
Das Urteil des STF vom 18. Dezember 2025 (zuvor detailliert in der Berichterstattung zur Verhandlung) erklärte den zeitlichen Rahmen für nichtig, der die Abgrenzungen indigener Ländereien auf Flächen beschränkte, die am 5. Oktober 1988 besetzt waren —dem Datum der Verkündung der Verfassung von 1988—. Dieses Kriterium sollte einen objektiven Stichtag inmitten laufender Streitigkeiten schaffen.
Der Abgeordnete argumentiert, die Entscheidung ignoriere den Text der Verfassung und die Absicht der originären verfassungsgebenden Versammlung und erzeuge Rechtsunsicherheit. Er hebt hervor, dass Tausende ländlicher Produzenten nach 1988 in gutem Glauben Ländereien mit gültigen Titeln erworben haben. Der Kongress verabschiedete das Gesetz zum zeitlichen Rahmen nach ausführlichen Debatten in der Kammer und im Senat, überstimmte ein Veto des Präsidenten, während ein Vorschlag zur Verfassungsänderung im Senat genehmigt wurde, um bestehende Regelungen zu stärken.
Laut Abgeordnetem löscht der Rahmen indigene Rechte nicht aus, sondern führt einen objektiven Maßstab für die Landfriedenssicherung ein, der den Schutz indigener Völker mit Eigentumsrechten und nachhaltiger Entwicklung ausgleicht. Er betont, dass die Verfassung als grundlegender Pakt bestehen bleiben muss, unberührt von vergänglichen Mehrheiten.
Dieses Urteil unterstreicht Spannungen in den Staatsgewaltsbeziehungen seit der Verfassung von 1988, die indigene Ursprungsrechte an traditionell besetzten Ländern anerkennt und deren Abgrenzung innerhalb von fünf Jahren (bis 1993) gemäß Artikel 67 der Übergangsbestimmungen anordnet.