Das Neunte Bundesarbeitsgericht in Mexiko-Stadt hat sich für unzuständig erklärt, den Arbeitsstreit von Alonso Ancira Elizondo gegen Altos Hornos de México (AHMSA) zu entscheiden, und angeordnet, den Fall nach Saltillo, Coahuila, zu überstellen. Ancira verlangt Zahlung ausstehender Leistungen nach seinem Ausscheiden aus dem Stahlunternehmen, einschließlich Entschädigungen und Anerkennung der Betriebszugehörigkeit. Dieses Urteil bremst seine Strategie, in der Hauptstadt zu klagen.
Das Neunte Bundesarbeitsgericht in Mexiko-Stadt hat seine Unzuständigkeit festgestellt, um den Arbeitsprozess, den Alonso Ancira Elizondo gegen Altos Hornos de México (AHMSA) eingereicht hat, zu bearbeiten. Aktenzeichen 77/2024 betrifft Ansprüche auf unbezahlte Leistungen nach Anciras Ausscheiden aus dem Stahlunternehmen. Das Gericht hat die Beweismittel geprüft und die Überstellung des Falls an eine zuständige Behörde in Saltillo, Coahuila, angeordnet, wo das Verfahren fortgesetzt wird. Im Oktober 2025 teilte Ancira seinen Rückzug von einer Arbeitsliquidation in Höhe von über 300 Millionen Pesos im Insolvenzverfahren mit, das von Richterin Ruth Haggi Huerta García beaufsichtigt wird. Er hatte jedoch bereits eine separate Klage gegen AHMSA wegen Vertragsverletzungen erhoben und forderte Schulden aus seiner Beschäftigungsverhältnis. Anciras Forderungen umfassen eine Entschädigung in Höhe von fünf Monatsgehältern pro Arbeitsjahr gemäß einem Vertrag von 2021. Er verlangt zudem die Anerkennung seiner Betriebszugehörigkeit seit März 1990 sowie die Zahlung von Arbeitsverbindlichkeiten, die in den Jahresabschlüssen der AHMSA von 2022 anerkannt wurden. Zusätzlich beansprucht er anteilige Zahlungen für Jahresendprämie, Urlaub und gesetzliche Zulagen. Das Vierte Bundesarbeitsgericht in Coahuila hatte Vorbehalte geäußert, den Fall zu übernehmen, und darauf hingewiesen, dass das Gesetz dem Arbeitnehmer die Wahl zwischen Vertragsdomizil oder Sitz des Beklagten erlaubt. Die Klärung der zuständigen Instanz muss vor dem 27. Februar erfolgen, dem geplanten Termin für die Versteigerung von Vermögenswerten der AHMSA und Minera del Norte (MINOSA). Mit diesem Urteil bleibt Anciras Fall in der Schwebe bis zur endgültigen Zuweisung.